Informationen über Schulausfälle in Niedersachsen 

Informationen über Schulausfälle im Emsland

Auch wenn der Unterricht ausfällt, können Schüler an der ATS betreut werden. Dazu genauere Informationen im ersten Elternbrief des neuen Jahres:

Das Wichtigste zu Unterrichtsausfällen die ATS betreffend:

(Auszug aus dem Elternbrief:)

Unterrichtsausfälle

Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht, treffen die dafür zuständigen Landkreise in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten regionalen Radiosender (NDR 1, NDR 2, Antenne und ffn) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben. Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet:

Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de . Klicken Sie dort in der Rubrik „Niedersachsen mobil“ einfach auf das Stichwort „Schulausfälle“. Direkt auf der Startseite des Internetauftritts des Landkreises Emsland(www.emsland.de) gibt es aktuelle Informationen zu Schulausfällen. Zusätzlich nutzt der Landkreis Emsland zwei weitere Kommunikationsinstrumente, um über einen eventuellen Unterrichtsausfall zu informieren, nämlich per kostenloser Kurzmitteilung im SMS-Service (jährliche Neuregistrierung erforderlich) und durch die kostenfreie Emsland-Edition der Schulfrei?-App für Smartphones (siehe Homepage des Emslandes)

Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbstständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung. Wenn sich während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse entwickeln, die eine schwere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Die Schule hat dabei sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden. Im Sekretariat gibt es für alle Schülerinnen und Schüler Gelegenheit zu telefonieren, um Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufzunehmen oder den Heimweg zu organisieren. Ich möchte darauf hinwiesen, dass bei Straßenglätte Busse häufig verspätet die einzelnen Haltestellen anfahren. Es geht nicht an, dass Schüler schon nach relativ kurzer Wartezeit nach Hause gehen und den Unterricht versäumen. Wie lange Ihre Kinder warten, haben Sie als Erziehungsberechtigte zu entscheiden, nicht die Kinder. 30 Minuten dauernde Wartezeiten sind durchaus zumutbar.

Bitte rufen Sie nicht bei der Einsatzleitstelle des Landkreises an. An Tagen mit extremen Wetterlagen haben die Mitarbeiter der Einsatzleitstelle dann keine Zeit, Auskünfte zu erteilen. Sämtliche Telefonleitungen werden für Notfälle benötigt und sollten nicht anderweitig blockiert werden. 

Häufige Fragen zum Unterrichtsausfall

Wer entscheidet über einen Unterrichtsausfall? In Niedersachsen entscheiden die Landkreise für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen im jeweiligen Kreisgebiet über den Unterrichtsausfall, im Emsland also Landrat Winter als Kopf der emsländischen Kreisverwaltung. Hat der Schulunterricht bereits begonnen, ist die Schulleitung zuständig, über eine vorzeitige Beendigung zu entscheiden. 
Wann und wie fällt diese Entscheidung? Die Kreisstraßenmeister und der Leiter des Fachbereiches Straßenbau der emsländischen Kreisverwaltung verschaffen sich in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages (bis ca. 4:30 Uhr) ein genaues Bild über die Straßenverhältnisse. Bei extremen Witterungsverhältnissen, bei denen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht bzw. nicht sicher erreichen können, wird unter Berücksichtigung von Wetterprognosen und Unwetterwarnungen im Einzelfall ein Unterrichtsausfall empfohlen, über den letztlich der Landrat entscheidet.


Wie erfahre ich, ob der Unterricht an den Schulen im Emsland ausfällt?
Nach der Entscheidung, dass der Unterricht ausfällt, erfolgt bis spätestens 5:15 Uhr eine unverzügliche Meldung an die Rettungsleitstelle, die die Direktions-Lage- und Führungszentrale in Osnabrück informiert. Von dort wird die Verkehrsmanagement-Zentrale Niedersachsen (VMZ) benachrichtigt, über die u.a. die regionalen Radiosender ihre Informationen beziehen. So wird ab 6:00 Uhr der Unterrichtsausfall im Rahmen der Verkehrsmeldungen, insbesondere im Norddeutschen Rundfunk (NDR), bekannt gegeben. Zeitgleich ist die Meldung auch im Internet unter www.emsland.de und www.vmz-niedersachsen.de zu finden. Als zusätzliche Kommunikationsinstrumente nutzt der Landkreis Emsland einen kostenlosen SMS-Service und bietet eine Schulfrei?-App für Smartphones an.

Da der Unterrichtsausfall sich immer auf die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse bezieht, ist eine Entscheidung am Vorabend die Ausnahme. In der Regel werden die aktuellen Meldungen der Straßenmeistereien am frühen Morgen zu Grunde gelegt. Denn es geht nicht nur um Wettervorhersagen, sondern zum Beispiel auch darum, inwieweit der Winterdienst die wichtigen Verkehrswege bis zum Beginn der Schülerbeförderung räumen kann. 

Nur in absoluten Ausnahmefällen kann bereits am Vorabend eine sichere Prognose getroffen werden, dass aufgrund der Wetterlage eindeutig feststeht, dass am nächsten Tag die Schülerbeförderung nicht durchführbar ist oder die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler darstellen würde.


Bei uns sehen die Straßenverhältnisse gut aus, warum muss auch hier der Unterricht ausfallen?
Die Entscheidung fällt grundsätzlich für das gesamte Kreisgebiet. Dabei wägt die Verwaltung genau ab, ob die Witterungs- und Straßenverhältnisse in einem Teil des Emslandes den kreisweiten Unterrichtsausfall rechtfertigen. Selbst wenn die Hauptstraßen frei sind, sind auch die Nebenstraßen und der Weg zu Fuß oder per Fahrrad bis zur Schule oder zur Haltestelle zu berücksichtigen. Im Vordergrund steht dabei immer die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler.


Die Straßen in meiner Gemeinde sind extrem glatt. Warum fällt der Unterricht nicht aus?
Wie oben beschrieben, muss die Verwaltung im Einzelfall abwägen, ob die Straßenverhältnisse in einem begrenzten Teil des Emslandes einen Unterrichtsausfall im gesamten Kreisgebiet begründen. Wenn dies nicht der Fall ist, gilt aber grundsätzlich, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs (Grundschule) und des Sekundarbereichs I (Klassen 5-10), die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.


Ich bin berufstätig und habe keine Betreuungsmöglichkeit für meine Kinder. Was kann ich bei Unterrichtsausfall tun?
Wenn beispielsweise Verwandte, Eltern von Mitschülern oder Nachbarn keine geeignete Alternative darstellen, bleibt immer die Möglichkeit, das Kind in der Schule betreuen zu lassen. Denn jede Schule ist auch bei Unterrichtsausfall geöffnet, die Lehrkräfte arbeiten. Zwar findet kein regulärer Unterricht statt, aber die Schule hat eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Das gilt damit auch für alle Kinder, die die Rundfunkmeldung nicht gehört haben und in die Schule kommen.